Sollten Sie die Praxis nicht aufsuchen können, komme ich – jederzeit – gern zu Ihnen nach Hause.
Die Kosten für einen Hausbesuch übernehmen private Kassen, Beihilfestellen oder private Zusatzversicherungen – meist ohne Probleme. Im akuten Krankheitsfall übernimmt die private Versicherung in jedem Fall die Kosten.
Sind Sie nicht in der Lage (z.B. wegen einer Gehbehinderung), die Praxis aufzusuchen, sollten Sie im Zweifelsfall die Kostenfrage zuvor mit Ihrer Versicherung klären.
Die Abrechung
erfolgt nach GebüH. Neben den Kosten für den Besuch (zzgl. Fahrtkosten) entstehen Kosten für die jeweilige Behandlung. Wie hoch die Kosten sind, können wir vorab bei einem Telefongespräch klären.
Handelt es sich um mehrere Besuche (z. B. in einem Wohnheim, bei mehreren Familienmitgliedern) entstehen nur einmalig Fahrtkosten.
Ich benötige für einen Hausbesuch ein größeres Zeitfenster. Deshalb bitte ich Sie, sofern möglich, rechtzeitig (am besten morgens) anzurufen. In dringenden Fällen komme ich sofort zu Ihnen nach Hause. In weniger dringenden Fällen suchen wir einen günstigen Termin für Sie aus.
Die Abrechnung erfolgt nach GebüH Ziffern zzgl. Fahrtkosten.